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Die Kanzlei

An Ihrer Seite

Seit 1991 ist die Kanzlei Müller-Winners & Winners im Bereich Steuerrecht und Erbrecht tätig.
Als Diplom Finanzwirtin (FH), Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht, ausgestattet mit Fachanwaltsexamen in Erbrecht bin ich Ihre erfahrene und zuverlässige Partnerin für Ihre individuellen steuer- und erbrechtlichen Belange.

Außerdem bin ich Testamentsvollstreckerin und habe eine Mediatorenausbildung. 

 

Felizitas Winners Rechtsanwältin für Steuer- und Erbrecht, Dipl. Finanzwirtin (FH) / Fachanwältin für Steuerrecht, Testamentvollstreckung / Mediation

 

Steuer- und Erbrecht

Die Kombination der Fachgebiete
Steuer- und Erbrecht als Kanzleiausrichtung
finden Sie selten.
Meine langjährige Beratungsqualität sichere ich durch ständige konsequente Fortbildung auf beiden Rechtsgebieten.
Das gilt ebenso für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unser Umgang ist persönlich und auf gleicher Augenhöhe:

Seite an Seite mit Ihnen.

Rechtsgebiete

Iudex non calculat - und trotzdem Expertin für Steuerrecht?

Das passt. Zum einen sollten Sie Ihr Geld nicht an den Staat „verschenken“. 
Bei uns wird spitz gerechnet, wenn es um Ihre Anliegen geht wie:

  • private Steuererklärung
  • Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • gewerbliche Steuererklärungen
  • Gehalts- und Lohnabrechnungen.

Übrigens, auch nachteilige Verträge können Sie viel Geld kosten.
Als Juristin kann ich Ihnen die im Geschäfts- oder Privatleben notwendigen Verträge erstellen oder bestehende Verträge  überprüfen wie:

  • Gesellschaftsverträge
  • Mietverträge
  • Arbeitsverträge
  • Kaufverträge

... und was ist mit Ihren sonstigen Rechtsfragen?

  • Kündigungsrechte
  • Klageaussichten
  • Schadenersatzansprüche oder ähnliche Ansprüche?

Durch flankierende Rechtsberatung erhalten Sie im Vorhinein wichtige Handlungsempfehlungen, welche Ihnen später Ärger und Geld ersparen. 

 

Memento mori! Nach dem Tod ist es zu spät!

Zum anderen sollten Sie rechtzeitig regeln, wie und wann Sie Ihr Lebenswerk sinnvoll an die Erben weitergegeben wollen.
Meine Kombination aus Steuer- und Erbrecht ist aufgrund der Unterschiedlichkeit der Rechtsgebiete eher selten aus einer Hand anzutreffen, ist aber für eine ganzheitliche Betrachtung einer steueroptimierten Nachfolgeregelung im privaten und/oder betrieblichen Bereich äußerst vorteilhaft. Für die rechtliche und steuerliche Beurteilung der von Ihnen gewünschten Regelungen ist es für Sie nicht erforderlich -wie üblich- einen erbrechtlichen und daneben einen steuerrechtlichen Berater beauftragen zu müssen, was Ihnen nicht nur Kosten ersparen kann, sondern die Beratung aus einer Hand führt regelmäßig auch schneller zum Ergebnis.

Ob ein gemeinsames Testament – das Berliner Testament –, ein Erbvertrag oder bereits ein lebzeitiges Verteilen des Vermögens sinnvoll ist, das kann erst nach einer umfassenden Bestandsaufnahme Ihrer Familien- und Vermögensverhältnisse unter Beachtung Ihrer konkreten Vorstellungen beurteilt werden. Ganz individuell. Und wenn Sie wünschen unter Berücksichtigung des wahrscheinlich eintretenden Steuerszenarios bei Ihren Begünstigten. 
Auch im bereits eingetretenen Erbfall gibt es noch Gestaltungsspielräume.
Aufgrund meiner erlernten Mediationstechniken finde ich häufig dort Zugang und Sprache, wo Situationen schlicht als verfahren und nicht mehr vertrauensbasiert bezeichnet werden können. „Verrutschte“ und unerwünschte Erbengemeinschaften können so noch ein gutes Ende finden und für alle Seiten gesichtswahrend aufgelöst werden.

Sind Sie Erbe und wurden benachteiligt? Überlegen Sie, Ihr Pflichtteilsrecht geltend zu machen? Gerne berate ich Sie.

Anbei ein kleiner Überblick über Ihre mögliche Anliegen und was Sie im Idealfall frühzeitig regeln sollten:

 

 

Kontakt

Ihre Erb- und Steuerrechtskanzlei in Fellbach

Sie wollen eine meiner Leistungen in Anspruch nehmen oder sich unverbindlich beraten lassen? Dann rufen Sie doch einfach in der Kanzlei Müller-Winners & Winners an und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren gerne einen Termin für Sie.

Sie erreichen uns ganz einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder U-Bahn 1: steigen Sie an der Endhaltestelle Lutherkirche in Fellbach aus.

Die Kanzlei befindet sich zentral in der Cannstatter Straße 76, die modernen Räume sind barrierefrei mit dem Aufzug zu erreichen.

 

Kanzlei Müller-Winners & Winners
Cannstatter Str. 76
70734 Fellbach

0711 / 57 88 56-0

0711 / 57 88 56-23

winners@kanzlei-mueller-winners.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do.: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr
Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr